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U-Untersuchungen-Rechner: Vorsorgetermine für Ihr Baby

Kostenloser U-Untersuchungen-Rechner. Geben Sie den Geburtstermin Ihres Babys ein, um die Zeitfenster für U1 bis U9 gemäß dem deutschen Vorsorgeprogramm zu sehen.

Geprüft von: Whispie-Redaktionsteam Evidenzbasierte Elternforschung

Veröffentlicht:

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle medizinische Beratung. Konsultieren Sie bei Fragen zu Ihrem Kind immer Ihren Kinderarzt.

Quellen: WHO, CDC, AAP und NHS. Empfehlungen unterscheiden sich je nach Land — für Deutschland siehe die DGKJ und kindergesundheit-info.de.

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Geben Sie das Geburtsdatum Ihres Babys ein: Der Terminrechner zeigt die Zeiträume für U1 bis U9, die zahnärztlichen Untersuchungen Z1 bis Z6 und die J1 mit Datum.

Dies zeigt nur die offiziellen Zeiträume der Früherkennungsuntersuchungen — keine konkreten Impfungen, die von der STIKO festgelegt werden. Den genauen Ablauf jeder Untersuchung besprechen Sie mit Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt, dokumentiert im Gelben Heft.

Über diesen Rechner

In Deutschland sind Früherkennungsuntersuchungen für Kinder ein fester Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung; die Details legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Kinder-Richtlinie fest. Sie umfasst die Untersuchungen U1 bis U9 mit jeweils festen Zeiträumen — von der Erstuntersuchung direkt nach der Geburt bis zur U9 vor dem Schuleintritt. Die zahnärztliche Früherkennung und die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 regeln laut G-BA eigene Richtlinien. Die Befunde werden im Gelben Heft festgehalten, das die Eltern nach der Geburt von der Entbindungsstation oder durch die Hebamme erhalten und zu den Terminen mitbringen.

Dieser Rechner zeigt ausschließlich die üblichen Zeitfenster dieser gesetzlichen Untersuchungen — er ersetzt nicht die Terminvereinbarung mit Ihrer Kinderarztpraxis und macht keine Aussage zu einzelnen Impfungen. Besprechen Sie den genauen Ablauf und Inhalt jeder U-Untersuchung stets mit Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt.

Was bei U2, U3 und U4 untersucht wird, was Sie mitbringen und welche Fragen sich lohnen, lesen Sie unter Vorsorgeuntersuchungen in den ersten Monaten.

Zahnärztliche Untersuchungen Z1–Z6 und J1

Neben den U-Untersuchungen gibt es sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen: Z1 im 6.–9. Lebensmonat, Z2 im 10.–20., Z3 im 21.–33., Z4 im 34.–48., Z5 im 49.–60. und Z6 im 61.–72. Lebensmonat. Die Jugenduntersuchung J1 nennt kindergesundheit-info.de für das Alter von 12 bis 14 Jahren, der G-BA in seiner Übersicht für 13 bis 14 Jahre. Der Terminrechner oben zeigt alle Zeiträume mit Datum. Der G-BA hat im August 2026 außerdem beschlossen, eine zusätzliche U10 für Kinder im Alter von 9 bis 10 Jahren einzuführen; sie wird laut seiner Pressemitteilung vom 20.08.2026 erst wirksam, wenn das Bundesministerium für Gesundheit den Beschluss nicht beanstandet und er im Bundesanzeiger veröffentlicht ist. Der Rechner zeigt sie daher noch nicht.

Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse gelten bestimmte Zeitspannen. Wenn Sie einen Zeitraum nicht einhalten können, setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrer Krankenkasse und Ihrer Praxis in Verbindung.

Häufig gestellte Fragen

Sagt mir dieser Rechner, welche Impfungen mein Baby braucht?

Nein — das ist bewusst so. Der Impfkalender wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut festgelegt und ist ein eigenes Thema, unabhängig vom U-Untersuchungs-Zeitplan. Dieser Rechner zeigt ausschließlich, WANN die U-Untersuchungen stattfinden — welche Impfungen bei welchem Termin anstehen, besprechen Sie mit Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt.

Woher stammt dieser U-Untersuchungs-Zeitplan?

Die Zeiträume für U1 bis U9 entsprechen der Übersicht des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Kinder-Richtlinie und der Übersicht von kindergesundheit-info.de (BIÖG), die auch die zahnärztlichen Untersuchungen Z1 bis Z6 und die J1 aufführt. Laut G-BA regeln die zahnärztliche Früherkennung und die Jugendgesundheitsuntersuchung eigene Richtlinien. Die Befunde dokumentieren Ärztinnen und Ärzte im Gelben Heft, das die Eltern laut G-BA nach der Geburt von der Entbindungsstation oder durch die Hebamme erhalten.

Was passiert bei einer U-Untersuchung genau?

Das legt der G-BA für jede Untersuchung fest. U1: Kontrolle von Hautfarbe, Atmung, Muskeltätigkeit, Herzschlag und Reflexen sowie Screenings, darunter ein Hörscreening. U2: Organe, Sinnesorgane und Reflexe. U3: Entwicklung der Reflexe, Motorik, Gewicht und Reaktionen, Organe und Hüften, Abfrage des Trinkverhaltens. U4 und U5: Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und Haut, Wachstum, Motorik und Nervensystem. U6: geistige Entwicklung, Sinnesorgane und Bewegungsfähigkeit. U7: Sprachentwicklung, Feinmotorik und Körperbeherrschung. U7a: frühzeitige Erkennung von Sehstörungen und sonstigen Auffälligkeiten. U8: Entwicklung von Sprache, Aussprache und Verhalten. U9: Motorik und Sprachentwicklung vor dem Schuleintritt. Laut kindergesundheit-info.de lohnt es sich, vorher Stichworte und Fragen aufzuschreiben.

Was, wenn ich das Zeitfenster einer U-Untersuchung verpasst habe?

Die Untersuchungen sollen laut kindergesundheit-info.de innerhalb der vorgegebenen Zeiträume stattfinden. Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse gelten bestimmte Zeitspannen; setzen Sie sich daher rechtzeitig mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, wenn Sie einen Zeitraum nicht einhalten können. Wie es bei Ihrem Kind weitergeht, besprechen Sie mit Ihrer Kinderarztpraxis.

Wann sind die zahnärztlichen Untersuchungen Z1 bis Z6?

Laut der Übersicht des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (kindergesundheit-info.de): Z1 im 6.–9. Lebensmonat, Z2 im 10.–20., Z3 im 21.–33., Z4 im 34.–48., Z5 im 49.–60. und Z6 im 61.–72. Lebensmonat. Der Rechner zeigt die Zeiträume für Ihr Kind mit Datum.

Wann ist die J1-Untersuchung?

kindergesundheit-info.de (BIÖG) nennt für die Jugenduntersuchung J1 das Alter von 12 bis 14 Jahren, der G-BA in seiner Übersicht 13 bis 14 Jahre. Der Rechner zeigt, ab welchem Datum Ihr Kind 12 Jahre alt ist; fragen Sie Ihre Praxis, ab wann sie die J1 anbietet.

Quellen: kindergesundheit-info.de (BIÖG) — Untersuchungstermine U1–U9, J1 und Z1–Z6 · G-BA — Kinder-Richtlinie · G-BA — Früherkennung bei Kindern, Untersuchungen im Überblick · G-BA — Pressemitteilung vom 20.08.2026 (neue U10, J1)

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