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Elterngeld berechnen: Schätzung mit Beispielen

Schätzen Sie Ihr monatliches Elterngeld aus dem Nettoeinkommen vor der Geburt — Basiselterngeld oder ElterngeldPlus, mit der Ersatzrate nach § 2 BEEG. Für die verbindliche Berechnung nutzen Sie den offiziellen Elterngeldrechner.

Schätzung, nicht verbindlich: Dieser Rechner bildet die gesetzliche Grundformel (§ 2 BEEG) nach, ohne Steuerklasse, Sonderzahlungen oder Einzelfallregeln zu berücksichtigen. Die verbindliche Berechnung liefert der offizielle Elterngeldrechner des Familienportals des Bundes.

€ / Monat

Das Elterngeld-Netto weicht vom Netto auf Ihrer Gehaltsabrechnung ab (u.a. pauschalierte Werbungskosten und Sozialabgaben). Für eine grobe Schätzung reicht Ihr übliches monatliches Nettogehalt.

Monatlicher Betrag
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Angewendete Ersatzrate
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Summe für die Monate
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Geben Sie Ihr Nettoeinkommen ein, um eine Schätzung zu sehen.

Geprüft von: Whispie-Redaktionsteam Evidenzbasierte Elternforschung

Veröffentlicht:

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle medizinische Beratung. Konsultieren Sie bei Fragen zu Ihrem Kind immer Ihren Kinderarzt.

Quellen: WHO, CDC, AAP und NHS. Empfehlungen unterscheiden sich je nach Land — für Deutschland siehe die DGKJ und kindergesundheit-info.de.

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Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Die Grundformel steht in § 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG): Elterngeld beträgt 67 % Ihres Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt. Diese 67 % gelten unverändert für ein Nettoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro im Monat. Verdienten Sie mehr als 1.200 Euro, sinkt der Satz um 0,1 Prozentpunkte je 2 Euro über der Grenze, bis minimal 65 % erreicht sind. Verdienten Sie weniger als 1.000 Euro, steigt der Satz umgekehrt um 0,1 Prozentpunkte je 2 Euro unter der Grenze, bis maximal 100 % erreicht sind (die sogenannte Geringverdienerregelung). Für die Berechnung wird Ihr Einkommen zudem höchstens mit 2.770 Euro angesetzt, selbst wenn Sie mehr verdienen. In jedem Fall zahlt der Staat mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat.

Beispiel: Bei 2.000 Euro Nettoeinkommen liegt der Satz bei der gesetzlichen Untergrenze von 65 % (weil 2.000 deutlich über der 1.200-Euro-Schwelle liegt), das ergibt 1.300 Euro Basiselterngeld im Monat. Bei 500 Euro Nettoeinkommen (z. B. bei einem Minijob) greift die Geringverdienerregelung: Der Satz steigt auf 92 %, macht 460 Euro im Monat. Ohne eigenes Einkommen vor der Geburt zahlt der Staat den Mindestbetrag von 300 Euro.

Basiselterngeld oder ElterngeldPlus?

Basiselterngeld wird für bis zu 12 Lebensmonate gezahlt (14, wenn auch der Partner mindestens 2 Partnermonate nimmt oder bei Alleinerziehenden mit entsprechendem Anspruch). ElterngeldPlus verdoppelt die Bezugsdauer: Ein Monat Basiselterngeld lässt sich gegen zwei Monate ElterngeldPlus tauschen (§ 4 BEEG). Ohne Einkommen nach der Geburt ist das monatliche ElterngeldPlus dabei genau halb so hoch wie das Basiselterngeld gewesen wäre — bei unserem 2.000-Euro-Beispiel also 650 statt 1.300 Euro, aber über doppelt so viele Monate.

Arbeiten Sie nach der Geburt in Teilzeit, verändert sich die Rechnung: Beim Basiselterngeld wird Ihr Teilzeiteinkommen von der Ersatzleistung abgezogen und kann den Betrag stark drücken. Beim ElterngeldPlus ist der Betrag von vornherein auf die Hälfte gedeckelt, wird aber durch Teilzeiteinkommen nicht im gleichen Maß weiter gekürzt — deshalb bleibt bei Teilzeitarbeit unterm Strich häufig mehr vom ElterngeldPlus übrig. Dieser Rechner zeigt nur den Betrag ohne eigenes Einkommen nach der Geburt; sobald Sie während des Bezugs arbeiten, weicht die tatsächliche Höhe davon ab.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen im Jahr vor der Geburt — einheitlich für Paare und Alleinerziehende. Über dieser Grenze entfällt der Anspruch auf Elterngeld vollständig. Das ist eine andere Zahl als das monatliche Nettoeinkommen oben: Die 175.000 Euro beziehen sich auf das zu versteuernde Jahreseinkommen aus der Steuererklärung, nicht auf Ihr Gehalt zum Zeitpunkt der Geburt.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Das Basiselterngeld beträgt 67 % Ihres durchschnittlichen Netto-Erwerbseinkommens der zwölf Monate vor der Geburt. Verdienten Sie zwischen 1.000 und 1.200 Euro netto im Monat, bleibt es bei 67 %. Über 1.200 Euro sinkt der Satz schrittweise auf minimal 65 %, unter 1.000 Euro steigt er schrittweise auf bis zu 100 % (§ 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, BEEG). In jedem Fall zahlt der Staat mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat — auch wenn Sie vor der Geburt gar kein eigenes Einkommen hatten.

Basiselterngeld oder ElterngeldPlus?

Basiselterngeld zahlt den vollen berechneten Betrag für bis zu 12 (bzw. 14) Lebensmonate. ElterngeldPlus streckt die gleiche Gesamtsumme über die doppelte Zeit: Statt eines Monats Basiselterngeld erhalten Sie zwei Monate ElterngeldPlus, dafür jeweils höchstens die Hälfte des Betrags, der Ihnen ohne Einkommen nach der Geburt als Basiselterngeld zustünde (§ 4 BEEG). ElterngeldPlus lohnt sich vor allem, wenn Sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten möchten: Weil das Basiselterngeld bei Teilzeiteinkommen stark gekürzt wird, das gedeckelte ElterngeldPlus aber nicht in gleichem Maß, bleibt bei Teilzeitarbeit unterm Strich oft mehr übrig.

Bis zu welchem Einkommen habe ich überhaupt Anspruch auf Elterngeld?

Für Geburten ab dem 1. April 2025 liegt die Einkommensgrenze bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen im Jahr vor der Geburt — und zwar für Paare ebenso wie für Alleinerziehende. Wird diese Grenze überschritten, entfällt der Anspruch auf Elterngeld und ElterngeldPlus vollständig. Diese Grenze bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen (nach Abzügen), nicht auf das Bruttogehalt, und ist damit etwas anderes als das monatliche Nettoeinkommen, das die Höhe Ihres Elterngeldes bestimmt.

Ist dieser Rechner verbindlich?

Nein. Dieser Rechner liefert eine Schätzung auf Basis der gesetzlichen Grundformel aus § 2 BEEG und rundet vereinfachend. Die tatsächliche Berechnung Ihrer Elterngeldstelle berücksichtigt zusätzlich Steuerklasse, Steuerklassenwechsel, Sonderzahlungen, Elterngeld für vorherige Geschwister und weitere Detailregeln, die dieser Rechner nicht abbildet. Nutzen Sie für eine verbindliche Berechnung den offiziellen Elterngeldrechner des Familienportals des Bundes und stellen Sie den formellen Antrag über Ihre zuständige Elterngeldstelle.

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