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Mutterschutz berechnen: Beginn und Ende der Schutzfrist
Berechnen Sie Beginn und Ende Ihrer Mutterschutzfrist aus dem errechneten Geburtstermin — mit den Sonderregeln für Frühgeburt, Mehrlinge und eine festgestellte Behinderung des Kindes.
Dieser Rechner berechnet ausschließlich Zeiträume nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Er ersetzt keine Rechtsberatung; bei Unklarheiten wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder die zuständige Aufsichtsbehörde.
Geben Sie Ihren errechneten Geburtstermin ein, um Beginn und Ende der Schutzfrist zu sehen.
Veröffentlicht:
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle medizinische Beratung. Konsultieren Sie bei Fragen zu Ihrem Kind immer Ihren Kinderarzt.
Quellen: WHO, CDC, AAP und NHS. Empfehlungen unterscheiden sich je nach Land — für Deutschland siehe die DGKJ und kindergesundheit-info.de.
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Kostenloses Tool: Geburtstermin berechnen: Wann kommt Ihr Baby?
Wann beginnt der Mutterschutz?
Die Schutzfrist vor der Geburt beginnt sechs Wochen (42 Tage) vor Ihrem errechneten Geburtstermin. Das ist in § 3 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) geregelt: Ihr Arbeitgeber darf Sie in dieser Zeit nicht beschäftigen, es sei denn, Sie erklären sich ausdrücklich bereit weiterzuarbeiten — eine Entscheidung, die Sie jederzeit widerrufen können. Diese sechs Wochen sind damit die einzige Phase des Mutterschutzes, die auf Ihrem eigenen Wunsch beruht.
Weil der errechnete Termin nur eine Schätzung ist, kennt kaum jemand das genaue Startdatum von Anfang an mit Sicherheit — der Rechner oben zeigt Ihnen trotzdem einen festen Kalendertag, an dem die Frist planmäßig beginnt, damit Sie und Ihr Arbeitgeber sich darauf einstellen können.
Wie lange dauert der Mutterschutz nach der Geburt?
Nach der Geburt gilt eine Schutzfrist von acht Wochen — in dieser Zeit ist eine Beschäftigung ausnahmslos untersagt, unabhängig davon, ob Sie arbeiten möchten. Auf zwölf Wochen verlängert sich diese Frist in drei Fällen: bei Frühgeburten, bei Mehrlingsgeburten, und wenn vor Ablauf der achten Woche nach der Geburt ärztlich festgestellt wird, dass Ihr Kind eine Behinderung im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 SGB IX hat — im letzten Fall müssen Sie die zwölf Wochen aktiv beantragen (§ 3 Absatz 2 MuSchG).
Setzen Sie im Rechner oben eines der drei Kästchen, verlängert sich die berechnete Schutzfrist automatisch auf zwölf Wochen nach der Geburt.
Was passiert, wenn die Geburt vom errechneten Termin abweicht?
Kommt Ihr Baby früher als der errechnete Termin, war die Schutzfrist vor der Geburt tatsächlich kürzer als sechs Wochen — Sie hatten schlicht weniger Tage, um vor der Geburt freigestellt zu sein. Das Gesetz gleicht diesen Verlust vollständig aus: Nach § 3 Absatz 3 MuSchG wird die Schutzfrist nach der Geburt genau um die Anzahl der Tage verlängert, die vor der Geburt „verloren" gegangen sind. Kommt Ihr Kind zum Beispiel zehn Tage vor dem errechneten Termin, verlängert sich die Zeit nach der Geburt um diese zehn Tage — in der Summe bleiben Ihnen die vollen 14 (beziehungsweise 18) Wochen erhalten, nur die Grenze zwischen „vor" und „nach" der Geburt verschiebt sich.
Beispiel: Ihr errechneter Termin ist der 15. März 2027. Die Schutzfrist beginnt planmäßig am 1. Februar 2027. Kommt Ihr Baby bereits am 5. März 2027 (zehn Tage früher), verschiebt sich das Ende der Schutzfrist von ursprünglich acht Wochen nach dem 15. März auf acht Wochen plus zehn Tage nach dem 5. März — also auf den 10. Mai 2027. Ohne Frühgeburt oder Mehrlinge bleibt es dabei stets bei 98 Tagen (14 Wochen) Gesamtdauer, unabhängig davon, wie viel früher oder — bis zu sechs Wochen — später Ihr Kind kommt. Kommt Ihr Baby dagegen erst nach dem errechneten Termin, verlängert sich die Zeit vor der Geburt entsprechend, und die Gesamtdauer wird länger als 14 Wochen.
Liegt die tatsächliche Geburt mehr als sechs Wochen vor dem errechneten Termin (eine sehr frühe Frühgeburt), begrenzt dieser Rechner die Verschiebung auf die vollen sechs Wochen — mehr als die gesamte Schutzfrist vor der Geburt kann schließlich nicht „verloren" gehen. Besprechen Sie solche Sonderfälle zusätzlich mit Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Arbeitgeber, da in der Zeit vor Erreichen der errechneten Sechs-Wochen-Frist ohnehin die allgemeinen Beschäftigungsverbote der Schwangerschaft gelten.
Wer zahlt während des Mutterschutzes?
Dieser Rechner ermittelt ausschließlich den Zeitraum Ihrer Schutzfrist — keine Geldbeträge. Während der Schutzfristen haben gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse, in der Regel ergänzt um einen Zuschuss Ihres Arbeitgebers. Die genauen Beträge, Fristen und Sonderregeln für privat Versicherte, Selbstständige oder geringfügig Beschäftigte erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse; für bestimmte Fallgruppen ist das Bundesamt für Soziale Sicherung zuständig. Mehr zu Ihren Rechten am Arbeitsplatz während der Schwangerschaft — Kündigungsschutz, Beschäftigungsverbote, Rückkehr in den Beruf — lesen Sie in unserem Artikel Schwangerschaft im Beruf: Ihre Rechte, Schutzmaßnahmen und Karriereplanung.
Häufig gestellte Fragen
Wann beginnt der Mutterschutz?
Die Schutzfrist vor der Geburt beginnt sechs Wochen vor Ihrem errechneten Geburtstermin (ET). Das regelt § 3 Absatz 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG). In diesen sechs Wochen darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht beschäftigen — außer Sie erklären ausdrücklich, dass Sie weiterarbeiten möchten. Diese Erklärung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, also auch kurzfristig doch zu Hause bleiben.
Wie lange dauert der Mutterschutz nach der Geburt?
Grundsätzlich acht Wochen nach der Entbindung. Auf zwölf Wochen verlängert sich diese Frist bei Frühgeburten, bei Mehrlingsgeburten und wenn vor Ablauf der achten Woche nach der Geburt ärztlich eine Behinderung Ihres Kindes im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 SGB IX festgestellt wird — in diesem Fall auf Ihren Antrag hin (§ 3 Absatz 2 MuSchG). Anders als bei den sechs Wochen vor der Geburt ist diese Zeit nicht freiwillig: Eine Beschäftigung ist hier ausnahmslos ausgeschlossen.
Was passiert, wenn mein Baby vor dem errechneten Termin kommt?
Wenn die Geburt früher als der errechnete Termin stattfindet, verkürzt sich die Schutzfrist vor der Geburt entsprechend — Sie hatten ja weniger Tage, in denen Sie freigestellt waren. Das Gesetz gleicht das aus: Nach § 3 Absatz 3 MuSchG verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt genau um die Anzahl der Tage, um die sich die Frist vor der Geburt verkürzt hat. In der Summe stehen Ihnen dadurch weiterhin die vollen 14 (bzw. 18) Wochen zu, nur zeitlich anders verteilt. Der Rechner oben übernimmt diese Verschiebung automatisch, wenn Sie ein tatsächliches Geburtsdatum eingeben.
Muss ich in den letzten sechs Wochen vor der Geburt zu Hause bleiben?
Nein, nicht zwingend. Die Schutzfrist vor der Geburt ist die einzige Phase des Mutterschutzes, die freiwillig ist: Sie dürfen weiterarbeiten, wenn Sie das ausdrücklich möchten, zum Beispiel weil Sie sich fit fühlen oder Urlaubstage sparen wollen. Sie können diese Entscheidung aber jederzeit rückgängig machen. Nach der Geburt gibt es diese Wahlmöglichkeit nicht mehr — die acht (oder zwölf) Wochen danach sind ausnahmslos arbeitsfrei.
Wer zahlt mir Geld während des Mutterschutzes?
Während der Schutzfristen erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse, ergänzt um einen Arbeitgeberzuschuss. Die genauen Beträge und Voraussetzungen — auch für privat Versicherte, Selbstständige oder Minijobberinnen — erfragen Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse; für Sonderfälle ist das Bundesamt für Soziale Sicherung zuständig. Dieser Rechner berechnet ausschließlich den Zeitraum der Schutzfrist, keine Geldbeträge.
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